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Montenegro verabschiedet neue Rechtsvorschriften zur Vermögensabschöpfung und Änderungen des Strafgesetzbuches

Am vierten Tag der 6. außerordentlichen Tagung am 3. September 2026 hat das Parlament Montenegros das Gesetz über die Einziehung von aus Straftaten stammendem Vermögen sowie Änderungen des Strafgesetzbuches verabschiedet.

Zweck dieser gesetzlichen Maßnahmen ist die Stärkung der rechtlichen Instrumente in Strafverfahren wegen Korruption und organisierter Kriminalität sowie die Erfüllung der Anforderungen aus den Kapiteln 23 und 24 der EU-Beitrittsverhandlungen Montenegros.

Das neue Gesetz über die Einziehung von aus Straftaten stammendem Vermögen regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Beschlagnahme sowie die Verwaltung von Vermögenswerten aus kriminellen Aktivitäten. Die wesentliche Neuerung stellt Artikel 2 dar, der es dem Gericht ermöglicht, die dauerhafte Einziehung von kriminell erworbenem Vermögen bereits nach Bestätigung der Anklageschrift – also vor Eintritt der Rechtskraft des Urteils (Einziehung ohne strafrechtliche Verurteilung) – anzuordnen.

Darüber hinaus führt das Gesetz zusätzliche Maßnahmen für Gerichte in Fällen der organisierten Kriminalität ein, darunter die Beschlagnahme reinvestierter Taterträge sowie die Anordnung vorläufiger Maßnahmen auf sonstige Vermögenswerte, einschließlich Kryptowährungen, zur Sicherung der Einziehung.

Hinsichtlich der Änderungen des Strafgesetzbuches führen die neuen Bestimmungen den Straftatbestand der „unrechtmäßigen Bereicherung im Zusammenhang mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes“ ein. Dieser sieht Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu acht Jahren für Amtsträger und ihnen nahestehende Personen vor, die während ihrer Amtszeit Vermögenswerte erwerben, übertragen oder verschleiern, die in keinem Verhältnis zu ihrem rechtmäßigen Einkommen stehen und deren Wert 50.000 € bzw. 100.000 € übersteigt.

 

Erstellt von:

Daniel Vujacic