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Das neue EU Anti-Geldwaschenpaket

Law Office Vujacic hat an einem Workshop teilgenommen, der von der Europäischen Rechtsanwälte Foundation – ELF – und des Rates der Rechtsanwaltskämmern und Rechtsvereine Europas – CCBE – unter dem ELF Netzwerk Betriebskonstenzuschuss, das von der EU finanziert wird. Das Workshop umfasst das neue EU-Anti-Geldwaschenpaket, das zielt, die Möglichkeit des Geldwaschens und der Terrorismusfinanzierung zusätzlich zu vermindern.

Das Paket umfasst vier Vorschläge:

  • Die Anti-Geldwaschen-Regulierung
  • Die Anti-Geldwaschen-Richtlinie,
  • Die Geldmitteltransfer-Regulierung und
  • Die Anti-Geldwäschenbehörden-Regulierung

Die politische Vereinbarung für die Anti-Geldwaschen-Regulierung und die Anti-Geldwaschen-Richtlinie wurde am 16. und 17. Januar dieses Jahres verabschiedet. Das ganze Paket wird erwartet, um von Juli bis September dieses Jahr im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht zu werden, abhängig von der Dauer der Übersätzung. 20 Tage nach der Veröffentlichung beginnt das Paket zu existieren und wird vollständig direkt anwendbar ab dem Jahr 2028.

Claudio Cocuzza, Mitglied der Milano-Rechtskammer und Gründmitglied der Cocuzza-Rechtskanzlei, erklärt die Veränderungen, die für Rechtsanwälte wichtig sind: gemäß Artikel 51. 2. der Anti-Geldwaschen-Regulierung, Rechtsprofessionele sind von der Meldepflicht nicht befreit, wann:

  • Sie im Geldwaschen oder in der Terrorismusfinanzierung teilnehmen,
  • Bieten Rechtsdienstleistungen für Geldwaschen oder Terrorismusfinanzierung
  • Kennen dass Klient sucht Rechtsberratung das Ziel der Geldwaschen oder Terrorismusfinanzierung, basiert auf objektive Umstände.