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Entwurf des Gesetzes über die Änderungen des Zivilprozessgesetzes

Die montenegrinische Regierung hat auf der Sitzung, die am 28. Mai 2026 stattgefunden hat, den Entwurf des Gesetzes über die Änderungen des Zivilprozessgesetzes verabschiedet. Der genannte Entwurf stellt den neusten Schritt im Prozess der Harmonisierung der montenegrinischen Gesetzgebung mit dem Rechtssystem der Europäischen Union dar.

Mit dem genannten Vorschlag wurde die Verordnung (EU) 2020/1784 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in das montenegrinische Recht implementiert. Mit diesen Änderungen wurde festgestellt, dass die Zustellung der Unterlagen in den angeführten Sachen im Einklang mit den EU-Standards erfolgt. Auf der anderen Seite wurden die montenegrinischen Gerichte verpflichtet, die Amtshilfe für die Fälle der Zustellung der gerichtlichen Schriftstücke aus anderen EU-Mitgliedsstaaten den Empfängern in Montenegro mit unbekannten Adressen zu leisten. Zusätzlich kann die Partei mit rechtlichem Interesse von der zuständigen Behörde unmittelbar verlangen oder durch eine Online-Plattform die Adresse des Empfängers erfragen.

Zudem wird die Zustellung der gerichtlichen Schriftstücke durch ein dezentralisiertes System wie e-CODEX durchgeführt oder unmittelbar an eine E-Mail-Adresse des Empfängers, mit seiner vorherigen Zustimmung.

Alle Zustellungen haben in Übereinstimmung mit den Regeln der DSGVO zu erfolgen.

Weiterhin wurden unerhebliche Änderungen im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Gericht vorgeschrieben, umfassend:

  • Die Rücknahme des Klageantrags;
  • Die vorbereitende Verhandlung;
  • Die Hauptverhandlung;
  • Das Mediationsverfahren, und;
  • Das Revisionsverfahren.

Letztlich wurde die Zuständigkeit der montenegrinischen Gerichte auch mit dem neuen Entwurf des Gesetzes erweitert, sodass sie jetzt die Streitigkeiten zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern umfasst. Diese Änderung zielt darauf ab, das Zivilprozessgesetz mit dem gültigen Gesetz über die gleichgeschlechtliche Partnerschaft zu harmonisieren, um die Unsicherheit bezüglich der Zuständigkeit des Gerichts in den Streitigkeiten solcher Art auszuschließen, und damit die Rechtssicherheit zu erhöhen.

 

Verfasst von,

Daniel Vujacic, LL.M. (UW)