Die montenegrinische Versammlung hat vor kurzem neue Änderungen des Gesetzes über Gesellschaften verabschiedet. Das Hauptziel der Einführung der Änderungen der aktuellen Gesetzgebung ist die Verlängerung der Frist zur Anpassung der Organisation und Geschäftstätigkeiten der Unternehmen in Montenegro an das neue Gesetz, verursacht von der eingeschränkten Funktionsfähigkeit der Online-Registrierungsplattform, die mit dem neuen Gesetz eingeführt wurde.
Mit den genannten Änderungen wurde die Frist für die Anpassung der Unterlagen und Tätigkeiten der Unternehmen auf den 15. Juni 2026 festgesetzt.
Vor diesem Hintergrund ist es auch wichtig darauf hinzuweisen, dass eine Reihe von Änderungen in Bezug auf die Gründungsunterlagen von Gesellschaften eingeführt wurde. Diese beinhalten:
- Die präzisere Definierung der Regeln bezüglich der Unterzeichnung der Gründungsunterlagen, mit denen es jetzt vorgesehen ist, dass, sofern die Gründungsunterlagen der Unternehmen und/oder die Satzung in elektronischer Form erstellt werden, diese von allen Gesellschaftern mit einer qualifizierten elektronischen Signatur / einem qualifizierten elektronischen Siegel unterzeichnet werden müssen, und;
- Den Ausschluss der elektronischen Form der Gründungsunterlagen der Unternehmen, soweit Immobilien als Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht werden.
Diese Änderungen sind am 27. März 2026, dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt von Montenegro, in Kraft getreten.
Verfasst von,
Daniel Vujacic, LL. M. (UW)