Um die Wettbewerbsfähigkeit auf regionalen und globalen Arbeitsmärkten zu erhöhen sowie die montenegrinische Gesetzgebung in Einklang mit den Richtlinien der Europäischen Union in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Migration und Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu bringen, hat die montenegrinische Regierung ein neues Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes verabschiedet. Das Hauptziel dieses Gesetzes ist, die Schwächen des vorherigen Gesetzes zu vermindern sowie die Möglichkeit des Missbrauchs zu reduzieren.
Eine der wesentlichen Neuigkeiten, die mit den neuen Änderungen eingeführt wurde, ist das VIS (das Visa-Informationssystem). Es ist eine Onlineplattform, die Ausländern ermöglicht, einen Antrag zur Ausstellung von Visa einzureichen. Im Falle der Erteilung wird dieses Visum in elektronischer Form ausgestellt und wird einen Barcode, ein Lichtbild und personenbezogene Daten des Antragstellers umfassen.
Außerdem wird es auch möglich sein, einen befristeten Aufenthaltstitel und eine Arbeitsgenehmigung durch die Nutzung einer Onlineplattform zu beantragen.
Eine wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit für digitale Nomaden, die für Unternehmen, die außerhalb von Montenegro registriert wurden, oder eigene Unternehmen arbeiten, einen befristeten Aufenthaltstitel zu beantragen. Diese Art von Aufenthaltstiteln kann für eine Dauer von bis zu zwei Jahren ausgestellt werden und kann auch um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Bezüglich des Erwerbs des befristeten Aufenthaltstitels auf Basis des Immobilienkaufs wurde ein Mindestwert der Immobilie in Höhe von 150.000 € eingeführt. Jedoch ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Bedingung für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz nicht gilt.
Es ist vorgesehen, dass der befristete Aufenthaltstitel und die Arbeitsgenehmigung für Unternehmer und Geschäftsführer in Unternehmen, deren Alleineigentümer sie sind oder an denen sie einen Anteil von mehr als 51 % halten, verlängert werden können, sofern sie weitere Voraussetzungen erfüllen und einen Nachweis über die Erfüllung der Steuerverpflichtungen und Sozialversicherungsbeiträge in einer Mindesthöhe von 5.000 € jährlich erbringen.
Letztlich ist es von besonderer Wesentlichkeit für EU-Staatsangehörige, dass sie jetzt ein Recht haben, in Montenegro bis zu drei Monate ohne Registrierung zu bleiben, und ihnen wurde auch ein Recht auf freien Zugang zum nationalen Arbeitsmarkt gegeben.
Umfasst von,
Daniel Vujacic, LL. M. (UW)