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Vereinfachung Maßnahmen für die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR)

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist am 29. Juni 2023 als Teil des Europäischen Green Deal in Kraft getreten. Ihr Ziel ist es, die weltweite Entwaldung zu reduzieren. Als Bestandteil des Green Deal ist sie Teil umfassenderer Bemühungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zum Erhalt der Biodiversität.

Um einen erfolgreichen Übergang zu entwaldungsfreien Produkten zu sichern, hat die Europäische Kommission am 15. April 2025 ein Paket von Vereinfachungsdokumenten veröffentlicht. Ziel ist es, die bestehenden Vorschriften für Unternehmen anzupassen, um die Einhaltung der Verordnung zu erleichtern.

Der aktualisierte Leitfaden und FAQs vereinfachen die Maßnahmen zur Bestätigung der Entwaldungsfreiheit von Produkten. Diese umfassen besonders die Anforderungen an Due-Diligence- und Rückverfolgbarkeits, sowie die Anwendbarkeit der Verordnung auf Verbundprodukte.

Diese Dokumente werden durch einen delegierten Rechtsakt ergänzt, der sich derzeit in der öffentlichen Konsultation befindet, die bis zum 13. Mai 2025 geöffnet ist. Der Rechtsakt ist auf potentielle Überarbeitung des Anhangs I der Verordnung bezielt.

Schließlich soll das Ländereinstufungssystem, das Länder nach ihrem Entwaldungsrisiko kategorisiert, bis zum 30. Juni 2025 finalisiert werden. Dieses System wird einen wesentlichen Effekt auf das Niveau der Due-Diligence haben, das von den Marktteilnehmern, die Produkte aus verschiedenen Regionen beschaffen, gefordert wird.

 

Umfasst von,

Daniel Vujacic, LL.M. (UW)