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„Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“-Paket

Die Europäische Union hat offiziell die Richtlinie (EU) 2025/516 im März des Jahres 2025 verabschiedet. Diese Richtlinie ist ein Teil des „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“-Pakets, und mit der wurde eine umfassende Reform des MwSt-Systems eingeführt. Mit digitalen Berichten, umsatzsteuerlichen Pflichten für digitale Plattformen, und einfacheren MwSt-Registrierungen als ihren primären Zielen zielt die Richtlinie darauf ab, zu modernisieren, wie MwSt in der EU angewendet und eingezogen wird.

Die wichtigste Neuigkeiten die mit der Richtlinie reguliert werden sind:

  1. Elektronische Rechnungsstellung und digitale Mehrwertsteuermeldepflichten

Ab 1. Juli 2030 werden Gesellschaften, die an grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen in der Europäischen Union teilnehmen, verpflichtet, strukturierte elektronische Rechnungen auszustellen und diese in Echtzeit den nationalen Steuerbehörden zu melden. Vor diesem Hintergrund können die Mitgliedsstaaten nationale elektronische Rechnungsstellungssysteme ab April des Jahres 2025 implementieren, ohne vorherige Zulassung von der EU.

  1. Plattformwirtschaft-Regeln

Digitale Plattformen, die kurzzeitige Unterkunftsdienstleistungen sowie die Passagiertransportdienstleistungen bieten, werden „fiktive Dienstleistungserbringer“. Das umfasst, dass diese Plattformen für das Einziehen der MwSt. verantwortlich werden. Diese Anforderung ist freiwillig ab 1. Juli 2028 und verbindlich  in der EU ab 1. Januar 2030

  1. Erweiterung der einzigen Anlaufstelle (One Stop Shop – OSS)

Das OSS-System, das den Geschäften ermöglicht, die MwSt.-Pflichten in mehreren EU-Ländern durch eine Registrierung zu managen, wird erweitert um zusätzliche B2C-Dienstleistungen und die innergemeinschaftliche Verbringung eigener Gegenstände. Diese Änderungen werden ab 1. Januar 2027 rechtskräftig.

Die Regeln, die mit der Richtlinie eingeführt wurden, werden graduell bis zum Jahr 2035 umgesetzt, welches Jahr die Frist für eine totale Harmonisierung der lokalen elektronischen Rechnungstellungsstandards mit der Richtlinie ist.

 

Umfasst von,

Daniel Vujacic, LL.M. (UW)