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EU-Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte

Die Richtlinie (EU) 2024/2853, auch bekannt als die EU-Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (PLD), ist eine wesentliche Weiterentwicklung der aktuellen EU-rechtlichen Rahmenbedingungen zur Produktshaftung, die durch die Richtlinie 85/374/EWG aus dem Jahr 1985 geregelt wird. Ziel der Richtlinie ist es, die Produkthaftung im Kontext des Fortschritts der Technologie sowie der Digitalisierung zu regulieren und zu modernisieren.

Primär, die neue Richtlinie verbreitet die Begriffsbestimmungen des „Produkts“, die nun Folgendes umfasst:

–          Jede bewegliche Sache;

–          Elektrizität

–          Digitale Konstruktionsunterlagen;

–          Rohstoffe, sowie;

–          Software

Weiterhin erlaubt die Richtlinie allen natürlichen Personen, die durch fehlerhafte Produkte einen Schaden erlitten haben, eine Schadensersatzklage vor einem nationalen Gericht einzureichen.

Die Schäden, die die Anwendung der Regeln der Richtlinie aktivieren, umfassen:

–          Tod oder Körperverletzung;

–          Beschädigung oder Zerstörung von Sachen;

–          Vernichtung oder Beschädigung von Daten, die nicht für professionelle Zwecke verwendet werden

Letztlich kann die natürliche Person, die den Schaden erlitten hat, primär Schadensersatz von den Herstellern des fehlerhaften Produkts oder der fehlerhaften Komponente verlangen. Andererseits gibt es auch eine wesentliche Möglichkeit unter der PLD, im Fall, dass der Hersteller einen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat, können der Importeur, der Bevollmächtigte des Herstellers oder der Fulfillment-Dienstleister haftbar gemacht werden, also kann die geschädigte Person auch gegen diese Personen, die in der EU gegründet wurden, eine Schadenersatzklage einreichen.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis spätestens 9. Dezember 2026 in ihre nationalen Rechtssysteme umzusetzen. Die neuen Regelungen gelten für Produkte, die ab diesem Datum in den Verkehr gebracht werden, während die Richtlinie 85/374/EWG weiterhin für Produkte gilt, die vor dem Umsetzungsdatum auf den Markt gelangt sind.

 

Umfasst von,

Daniel Vujacic LL.M. (UW)