Die EU-Offenlegungsverordnung (auf Englisch: Sustainable Finance Disclosure Regulation, oder SFDR) wurde am 27. November 2019 verabschiedet. Es ist ein Teil von einer umfassenden Bemühung der Europäischen Union zum einen Übergang auf CO₂-arme, nachhaltige, ressourceneffiziente und Kreislaufwirtschaft, alles im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung, die mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde, festgestellt wurden.
Die Verordnung beschäftigt sich mit der Transparenz im Bereich der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie bei der Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen in Bezug auf die Prozesse und Produkte, die von den Finanzmarktteilnehmern (z. B. den Versicherungsunternehmen, die ein Versicherungsanlageprodukt anbieten, den Wertpapierfirmen, die Portfolioverwaltung erbringen, oder den Verwaltern alternativer Investmentfonds) und den Finanzberatern (z. B. den Versicherungsunternehmen, die Versicherungsberatung für Versicherungsanlageprodukte anbieten, den Wertpapierfirmen, die Anlageberatung anbieten) angeboten werden.
Jedoch, wegen der Komplexität und des allgemeinen Risikos von Greenwashing sowie der Verbesserung des Niveaus des Investorenschutzes, hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die EU-Offenlegungsverordnung 2.0 veröffentlicht, mit dem Ziel, die Nachteile der originalen Verordnung zu lösen.
Mit dem neuen Vorschlag, wurden drei neue Produkttypen eingeführt:
- Übergangsprodukte (die Produkte, die investieren oder unterstützen den Übergang eines Unternehmens zur Nachhaltigkeit);
- ESG–Basisprodukte (die Produkte, die Nachhaltigkeitsfaktoren in ihre Investitionsstrategie bereitstellen), und;
- Nachhaltige Produkte (die Produkte, die in nachhaltige Unternehmen investieren, oder die Nachhaltigkeit unterstützen)
Alle von den oben genannten Produkten müssen eine Minimalschwelle in der Höhe von 70 % von Investitionen in die jeweiligen nachhaltigkeitsbezogenen Ziele schaffen, und alle drei umfassen Pflichtausschlüsse und im Voraus definierte Strategien.
Auf der anderen Seite sind die Offenlegungen auf Ebene der Unternehmen bezüglich der nachteiligen Hauptauswirkungen aufgehoben mit dem neuen Vorschlag, mit dem Ziel der Reduzierung der Verwaltungsbelastung auf die relevanten Unternehmen. Die Einschätzungen sagen eine Reduzierung von 25 % in diesem Bereich voraus.
Letztlich ist die Definition der nachhaltigen Investitionen, die Anlass zu Streitigkeiten gegeben hat, völlig gestrichen, aber ihre Prinzipien sind mit den neuen Produktkategorien und Ausschlüssen unterstützt.
Es wird erwartet, dass der neue Vorschlag im Jahr 2028 vollständig umgesetzt wird.
Umfasst von:
Daniel Vujacic, LL.M. (UW)