Mit dem neuen Gesellschaftsgesetz in Montenegro, das am ersten Januar nächsten Jahres in Kraft tritt, wurde eine Reihe wesentlicher Änderungen bezüglich GmbHs eingeführt.
Erst die Liste von verpflichtenden Elementen, die GmbH-Satzungen beinhalten müssen, wurde erweitert, und sie muss jetzt umfassen:
- Den Prozentsatz des Eigentums der Stammeinlage im Grundkapital für jeden Gründer;
- Die Art und Weise der Durchführung der Sitzungen der Gesellschafterversammlung sowie die Weise für Entscheidungen von der Gesellschafterversammlung und
- Die Zuständigkeiten von Leitungsorganen des Unternehmens, die Anzahl ihrer Mitglieder, die Weise ihrer Ernennung und Abberufung sowie die Art der Beschlussfassung dieser Organe
Zusätzlich wird jetzt reguliert, dass die Satzung der GmbH durch eine Entscheidung der Gesellschafter des Unternehmens geändert werden kann, deren Geschäftsanteile eine Zweidrittelmehrheit aller Stimmrechte darstellen, sofern in der GmbH-Satzung keine anderen Bedingungen festgelegt sind (auf jeden Fall kann die für die Satzungsänderung erforderliche Mehrheit nicht niedriger als die allgemeine Mehrheit sein).
Weiterhin muss der nominale Wert der Geschäftsanteile in Euro ausgewiesen werden. In Anbetracht dessen, dass der nominale Wert individueller Geschäftsanteile verschieden ist, muss die Summe der nominalen Werte von allen Geschäftsanteilen dieselbe wie der Wert des Grundkapitals werden.
Eine wesentliche Neuigkeit, die mit dem neuen Gesellschaftsgesetz eingeführt wurde, ist die Möglichkeit von zusätzlichen Einzahlungen von den Gesellschaftern des Unternehmens für den Zweck, unter anderem, der Deckung von Verlusten.
Die verpflichtenden Organe von GmbHs gemäß dem neuen Gesetz sind:
- Die Gesellschafterversammlung, und;
- Der Direktor (oder der Vorstand)
Bezüglich des Obengesagten wurden neue Regeln für die Gesellschafterversammlung eingeführt. Diese regeln die Weise der Zustellung der Einladungen für die Sitzung, die Tagesordnung, das Quorum sowie die Abstimmungsmethode. Auf der anderen Seite wurden bezüglich der Direktoren zusätzliche Bedingungen für ihre Ernennung festgelegt.
Letztlich wurden mit dem neuen Gesetz die Liste der Dokumentation und die Liste der Aufzeichnungen, die von GmbHs geführt werden müssen, sowie die Frist für ihre Führung definiert.
Wie für andere Typen von Unternehmen werden die Registrierung beim Steueramt sowie die Einholung der Auszüge aus diesem Amt elektronisch gemacht.
Alle Unternehmen werden verpflichtet, ihre Organisation und ihre Geschäftstätigkeit mit dem neuen Gesetz zu harmonisieren und die Änderungen bei dem Steueramt innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Datum der Anwendung dieses Gesetzes zu registrieren.
Umfasst von
Daniel Vujacic, LL.M. (UW)