Das neue montenegrinische Gesellschaftsgesetz tritt in Kraft am ersten Januar des kommenden Jahres. Es ist besonders wichtig, auf die Änderungen, die damit eingeführt wurden, hinzuweisen, besonders im Bereich der Aktiengesellschaften.
Nämlich die primären Änderungen, die mit dem neuen Gesetz reguliert wurden, beschäftigen sich mit den notwendigen Elementen der Satzungen von Unternehmen, die unter anderem den Typ und die Klasse der ausgegebenen Aktien, besonders im Bereich der Verpflichtungen, Beschränkungen und Rechte in Bezug auf Aktien, sowie die Managementsysteme von Aktiengesellschaften umfassen.
Die Änderungen der aktuellen Satzungen müssen mit einer Zweidrittelmehrheit aller Aktionäre, die Wahlrecht in der Hauptversammlung haben (außer im Fall, in dem eine größere Mehrheit mit der Satzung reguliert wurde), verabschiedet werden. Die Änderungen müssen auch im Handelsregister registriert werden. Es ist auch nötig, noch darauf hinzuweisen, dass die Satzung jeder Aktiengesellschaft von einem Notar beglaubigt werden muss.
Andere wesentliche Änderungen wurden im Bereich der Aktiengesellschaften eingeführt, besonders in Bezug auf Aktien (die Erweiterung der vermögensrechtlichen Rechte der Aktionäre, die Prioritätsauszahlung der Dividenden sowie im Bereich des Rechts auf Veräußerung von Aktien) sowie in Bezug auf Dividenden (die Typen und Weisen der Auszahlung).
Verpflichtende Organe von einstufigen Aktiengesellschaften, die mit dem neuen Gesetz reguliert wurden, sind die Hauptversammlung und der Direktor oder der Vorstand.
Neue Positionen, die auch mit dem Gesetz reguliert wurden, sind:
- Generaldirektor;
- Nicht geschäftsführender Direktor;
- Unabhängiger Direktor, und;
- Stellvertreter
Auf der anderen Seite sind verpflichtende Organe in Aktiengesellschaften mit zweistufigem Leitungssystem:
- Hauptversammlung;
- Aufsichtsrat;
- Management Board
Weiterhin ist eine signifikante Neuerung, dass die Sitzungen von Hauptversammlungen auch virtuell gehalten werden können, wenn die Möglichkeit mit der Satzung vorgesehen ist.
Letztlich ist es wichtig, zu berücksichtigen, dass die Registrierung bei den Handelsregistern sowie die Ausstellung von Auszügen von dieser Behörde elektronisch gemacht werden.
Alle Unternehmen werden verpflichtet, ihre Geschäfte und Organisationen mit dem neuen Gesetz zu harmonisieren sowie die Änderungen beim Handelsregister zu registrieren, innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes.
Umfasst von,
Daniel Vujacic, LL.M. (UW)