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Entwurf zu Änderungen des montenegrinischen Ausländergesetzes

Am 11. Dezember 2025 hat die montenegrinische Regierung einen Entwurf zu Änderungen des Ausländergesetzes verabschiedet. Die neuen Änderungen umfassen eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, den montenegrinischen Rechtsrahmen auf das Niveau europäischer Standards anzugleichen, mit dem Ziel, dass Montenegro im Jahr 2028 das neueste Mitglied der Europäischen Union wird.

Für ausländische Staatsangehörige, die darauf zielen, einen Aufenthalt in Montenegro durch den Kauf einer Immobilie zu erwerben, ist es erforderlich, eine Immobilie im Wert von mindestens 200.000 € zu erwerben. Der Wert der Immobilie ist mit einem Beschluss des zuständigen Steueramtes über die Festlegung der Grunderwerbsteuer für die betreffende Immobilie nachgewiesen. Jedoch ist es besonders nötig, darauf hinzuweisen, dass diese Limitation nicht für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der EU sowie für die Staatsangehörigen der Republik Island, des Fürstentums Liechtenstein, des Königreichs Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft gilt sowie für die Mitglieder ihrer Familien, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Der vorherige Vorschlag für Ausländer, die als Unternehmer oder Geschäftsführer arbeiten, in Unternehmen, in denen sie ausschließliche Eigentümer oder mehr als 51 % Eigentumsanteile haben, ihre Aufenthalts- und Arbeitstitel zu verlängern durch Beschäftigung von drei Mitarbeitern, zwei davon montenegrinische Staatsangehörige, auf Vollzeit, wurde geändert, um die administrative Belastung auf Unternehmen, besonders auf Unternehmen mit geringem Geschäftsvolumen, zu verringern. Diese Personen sind nun verpflichtet, einen Nachweis über die Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen aus Beschäftigungseinkommen in Höhe von mindestens 5.000 EUR pro Jahr zu erbringen. Wieder ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Bedingung auf Staatsangehörige der Republik Island, des Fürstentums Liechtenstein, des Königreichs Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie auf Mitglieder ihrer Familien nicht anwendbar ist.

Es wird erwartet, dass diese Änderungen, falls akzeptiert, wesentlich den Harmonisierungsprozess des montenegrinischen Rechts mit EU-Standards beschleunigen.

 

Umfsst von,

Daniel Vujacic, LL.M. (UW)