Suche
Schließe dieses Suchfeld.

Die EU-Datenverordnung

Die EU-Datenverordnung wurde in der zweiten Jahreshälfte 2023 vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen und findet seit dem 12. September 2025 Anwendung. Sie stellt einen wesentlichen Bestandteil der Europäischen Datenstrategie dar und zielt darauf ab, Verbrauchern und Unternehmen mehr Rechte in Bezug auf die Daten einzuräumen, die durch die Nutzung ihrer vernetzten Geräte (jedes Gerät/Produkt, das Daten sammelt oder generiert und diese Daten übermitteln kann) erzeugt werden. Dazu gehören unter anderem Produkte wie Smart-TVs und Smartwatches, Fahrzeuge sowie industrielle Maschinen.

Die neue Verordnung hat das Ziel, die intersektorale Datennutzung zu erleichtern, indem sie die Weitergabe von Daten fördert und vertragliche Vereinbarungen untersagt, die eine solche Weitergabe verhindern könnten. In diesem Zusammenhang dürfen Hersteller vernetzter Geräte Verbraucher künftig nicht mehr dazu verpflichten, ausschließlich ihre eigenen Anwendungen und Dienste zu verwenden. Verbraucher erhalten somit die Möglichkeit, auch Dienste von Drittanbietern zu nutzen und erhalten gleichzeitig mehr Entscheidungsfreiheit in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe ihrer generierten Daten.

Darüber hinaus enthält die Verordnung Vorschriften zur Interoperabilität von Cloud-Diensten. Anbieter von Cloud-Speichern sind künftig verpflichtet, Daten und Anwendungen zwischen verschiedenen Cloud-Anbietern mit minimalen Hindernissen zu übertragen (sog. Switching between cloud services).

Die EU-Datenverordnung ist insbesondere für die Industrie und Landwirtschaft von großer Bedeutung, da sie Hersteller industrieller Maschinen verpflichtet, Unternehmen und Endnutzern einen leichteren Zugang zu Leistungs- und Betriebsdaten zu gewähren. Dies soll zu einer Steigerung der Produktivität und einer Kostensenkung für Endnutzer führen.

Zur weiteren Unterstützung der Umsetzung der Verordnung hat die Europäische Kommission bereits im September 2024 eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQs) sowie weitere Leitfäden und Orientierungshilfen veröffentlicht. Darüber hinaus wird eine Initiative namens „Data Act Legal Helpdesk“ ins Leben gerufen, um Unternehmen bei der Anpassung ihrer Geschäftstätigkeit an die neuen Regelungen zu unterstützen.

Umfasst von,

Daniel Vujacic LL.M. (UW)