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Das Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am Ende des Februars 2025 hat die Europäische Kommission das Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet. Ziel dieses Entwurfs ist es, die Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt der EU zu stärken und gleichzeitig die im Europäischen Grünen Deal festgelegten Nachhaltigkeitsziele zu bestätigen.

Dieses Ziel wird durch die Veränderungen in der Corporate Sustainability Reporting Directive (der CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (der CS3D) sowie durch den Entwurf des delegierten EU-Taxonomie-Rechtsakts erreicht.

Primär werden bezüglich der CSRD die Berichterstattungspflichten nur auf die Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern, die einen jährlichen Umsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro haben, angewendet. Die Unternehmen, die weniger als 1000 Mitarbeiter haben, sind von dieser Pflicht entfallen. Im Betracht der vorgesagten KMUs können freiwillige Berichte unter einem vereinfachten Standard einreichen. Letztlich wird die Anwendung der Berichtspflicht für Unternehmen, die ab 2025 oder 2026 betroffen wären, um zwei Jahre verschoben.

An der anderen Seite wird die Umsetzung der Due-Diligence-Pflicht, die von CS3D eingeführt wurde, bis spät 2027, oder 2028 für Großunternehmen, verschoben. Zusätzlich ist der Anwendungsbereich der Due-Diligence-Pflicht durch die Entfernung der Pflicht zur eingehenden Bewertung der negativen Auswirkungen der indirekten Geschäftsbeziehungen eingeschränkt. Letztlich wird, um die einheitliche Anwendung in allen EU‑Mitgliedstaaten zu versichern, maximale Harmonisierung der Haupt‑Due‑Diligence‑Bestimmungen angefordert.

In Bezug auf den delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie müssen nur die größten Unternehmen, die unter die CSRD fallen, die Berichtspflichten erfüllen. Andere Unternehmen können dies auf freiwilliger Basis tun. Zudem werden die Berichtsvorlagen um 70 % reduziert, um die Anforderungen zu vereinfachen. Schließlich wird es im Rahmen des neuen Vorschlags möglich sein, auch über Tätigkeiten zu berichten, die nur teilweise mit der EU-Taxonomie-Verordnung im Einklang stehen, um so den Übergang zur Nachhaltigkeit zu erleichtern.

 

Umfasst von,

Daniel Vujacic, LL.M. (UW)